Innerhalb des Bologna-Systems ist der PhD der höchste akademische Abschluss, der nur an einer staatlichen Universität erworben werden kann.

Der höchste akademische Grad des dreistufigen Bologna-Systems ist der PhD – also der Doktortitel – der höchste akademische Grad. Die Qualifikationsvoraussetzung für das Doktoratsstudium ist in der Regel ein erfolgreich absolviertes Master-Studium, in Ausnahmefällen reicht dafür jedoch auch der „Bachelor with Honours“ aus, falls die Abschlussarbeit mindestens die Note „cum laude“ erzielt hat.

Das Promotionsrecht besitzen in Österreich ausschließlich die staatlichen Universitäten. Master-Absolventen anderer akademischer Bildungseinrichtungen müssen für ihr Doktoratsstudium also an eine öffentliche Uni wechseln.

Traditioneller Doktortitel oder PhD – die Universität entscheidet

Außerdem soll der PhD  – der „Doctor philosophiae“ – entsprechend den Bologna-Vorgaben eigentlich die traditionellen Doktortitel und damit den Dr. phil. oder den Dr. jur. ersetzen. Ausnahmen soll es ebenso wie im angelsächsischen Raum nur noch für Ärzte und Zahnmediziner geben. In Österreich liegt die Entscheidung darüber, ob sie ihre Promovenden als Doktor oder PhD in die wissenschaftliche Welt entlassen, bei den Universitäten. Nicht wenige Akademiker hoffen, dass hierdurch prestigeträchtige Titel wie der „Dr. tech.“ erhalten bleiben.

Keine verbindlichen ECTS-Vorgaben durch Bologna

Ein Doktoratsstudium dauert mindestens drei Jahre, auch längere Studienzeiten sind jedoch nicht ungewöhnlich. Eine Leistungsbewertung durch ECTS Credit Points ist von den Initiatoren von Bologna für das Doktorat nicht zwingend vorgesehen – an den Universitäten wird der Umgang damit unterschiedlich gehandhabt. Die Anerkennung des Dissertationsthemas muss in der Regel innerhalb des ersten Jahres des Doktoratsstudiums erfolgen. Viele Fakultäten verlangen außerdem eine Präsentation des Exposés und schließen mit ihren Doktoranden Leistungsvereinbarungen ab.

Eine Dissertation ist eine eigenständige wissenschaftliche Leistung

Von Doktoranden wird erwartet, dass sie mit ihrer Dissertation sowie durch ihre Beteiligung an Fachbereichsprojekten eine eigenständige wissenschaftliche Leistung erbringen. Oft sind sie an ihren Instituten auch bereits in der Lehre tätig. Betreut werden sie im Doktoratsstudium durch einen Professor ihres Fachbereichs. Wenn ihre Dissertationsschrift von mehreren Gutachtern als positiv und als Beitrag zum Fortschritt der Wissenschaft bewertet wird, folgt darauf das sogenannte Rigorosum – die Verteidigung der Dissertation in Form eines wissenschaftlichen Disputs.

Danach steht den frischgebackenen Doktoren oder PhDs eine wissenschaftliche Laufbahn offen. Zum Teil erwerben sie mit der Promotion bereits die Lehrberechtigung an einer Universität oder Fachhochschule. Für die Berufung zum Universitätsprofessor ist jedoch fast immer der Erwerb der „facultas docendi“ – der Lehrbefähigung für ein wissenschaftliches Fach – durch das Verfassen einer Habilitationsschrift nötig.

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