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Österreichische Unis sind ein attraktives Ziel für ausländische Studierende. Diese haben oft größere Startschwierigkeiten als ihre inländischen Kommilitonen. Neben der Studienplatz- und Wohnungssuche wartet auch ein Batzen an Formalitäten auf sie. Eine der Fragen, die sich hier stellen, ist, was bei ihnen im Krankheitsfall passiert. Denn vor allem bei Nebentätigkeiten können die Abläufe hier für ausländische Studierende kompliziert werden.

Studierende aus dem EU-Raum sind in Österreich krankenversichert, wenn im Heimatland eine Pflichtversicherung besteht. Dies ist grundsätzlich sehr unkompliziert; nötig ist allerdings eine europäische Krankenversicherungskarte. Sie ermöglicht eine direkte Abrechnung mit den Versicherungen.

Krankenversicherung für Studierende mit einem Nebenjob

In Österreich sind Tätigkeiten, die mehr als geringfügig ausgeübt werden, automatisch pflichtversichert. Mehr als 10 Stunden Arbeit pro Woche sind für eine sogenannte Vollversicherung nötig. Dafür entfallen aber auch die eigenen Beitragszahlungen. Studenten aus dem EU-Raum dürfen aufgrund der Niederlassungsfreiheit ohne zusätzliche Bewilligungen jeder Tätigkeit nachgehen. Viele Betriebe, gerade im Gastgewerbe sind froh, wenn sie Aushilfen beschäftigen können, die über die Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen möchten.

Studierende aus Drittländern benötigen hingegen eine Beschäftigungsbewilligung. Diese kann aber nur vom Unternehmen beantragt werden und wird nicht so leicht ausgestellt. Zudem unterliegen die meisten Branchen einer Zugangsbeschränkung. Achtung: Es dürfen auch keine Aushilfsjobs angenommen werden, wenn keine Beschäftigungsbewilligung vorliegt.

Im Zusammenhang mit Nebenjobs sind auch noch andere Dinge zu beachten. Auf den Österreich-Seiten des Ratgeber-Portals gutefrage.net finden sich weiterführende Antworten zum Thema Studieren, Arbeiten und Sozialversicherung. Aber nicht nur das, sondern auch Wissenswertes über den Studienalltag in Österreich und was das Studentenleben einfacher macht.

Selbstversicherung

Für ausländische Studierende, die keine Pflichtversicherung aus ihrem Heimatland mitbringen und auch kein Arbeitsverhältnis aufnehmen möchten, ist die Krankenversicherung in Österreich etwas komplizierter. Hier kommt als Versicherungsmodell eigentlich nur noch die Selbstversicherung in Frage.

Sofern im Heimatland keine Pflichtversicherung gegeben ist, weil das Alter überschritten wurde oder sonstige Gründe vorliegen, besteht die Möglichkeit des begünstigten Sudentenbeitrages bei der Gebietskrankenkasse für 52,68 Euro monatlich. Mit der Inskriptionsbestätigung oder Fortsetzungsmeldung kann die Selbstversicherung beantragt werden. Zuständig ist dafür die Gebietskrankenkasse des Ortes, an dem der gewöhnliche Aufenthalt besteht. In der Regel handelt es sich dabei um das Bundesland, in dem sich auch die Uni befindet.

Krankenversicherung für Studenten aus Drittländern

Für eine Aufenthaltsbewilligung, die ab sechs Monaten nötig ist, sind eine ganze Reihe von Unterlagen vorzulegen. Unter anderem muss auch der Abschluss einer Krankenversicherung dabei sein. Den österreichischen Behörden genügt dabei auch eine schlichte Reisekrankenversicherung. Wurde der Bescheid für den Aufenthalt ausgestellt, kann bei der Gebietskrankenkasse der Antrag auf Selbstversicherung gestellt werden.

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