Studieren mit Kind

Studieren mit Kind erfordert Belastbarkeit und Organisationstalent. Studierenden Eltern stehen in Österreich zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten offen.

Studieren mit Kind – an österreichischen Hochschulen ist diese Konstellation nicht ungewöhnlich. Etwa acht Prozent der Studierenden in Österreich – rund 25.000 junge Mütter oder Väter – studieren mit Kind oder bekommen mindestens ihr erstes Kind während des Studiums. Für die Eltern sind damit neue Herausforderungen verbunden: Der Alltag mit einem Kind will organisiert sein, das Studium muss weiter laufen und auch die finanziellen Belastungen werden größer. Vor allem in finanzieller Hinsicht genießen Familien in Österreich jedoch umfassende Unterstützung. Für Studierende mit Kind gibt es einige zusätzliche Fördermöglichkeiten.

Studieren mit Kind – welche finanziellen Hilfen gibt es?

  • Die Familienbeihilfe wird allen österreichischen Staatsbürgern sowie ausländischen Bürgern mit einer Aufenthaltsberechtigung in Österreich für jedes Kind ab dem Zeitpunkt der Geburt gewährt. Natürlich erhalten auch Studierende mit Kind diese staatliche Leistung. Wenn sie selbst das 24. oder – in bestimmten Fällen – das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können ihre eigenen Eltern ebenfalls Familienbeihilfe bekommen und an ihre Kinder weitergeben, sofern sie für diese maßgebliche Unterhaltsleistungen erbringen.Krankenversichert sind Studentinnen und Studenten mit Kind entweder in der gesetzlichen Pflichtversicherung oder in einer freiwilligen und sehr günstigen Selbstversicherung für Studierende, in denen auch Familienangehörige (Ehepartner und Kinder) mitversichert sind.
  • Einen Anspruch auf Wochengeld haben Studentinnen, sofern sie neben ihrem Studium einer unselbstständigen Tätigkeit oder geringfügigen Beschäftigung nachgehen, für die Versicherungspflicht besteht. Auch Frauen, die vor dem Beginn des Studiums Arbeitslosengeld bezogen haben, sind unter bestimmten Voraussetzungen bezugsberechtigt. Gezahlt wird es über einen Zeitraum von jeweils acht Wochen vor und nach der Geburt des Kindes, also für die Zeit des Mutterschutzes. Für Früh-, Kaiserschnitt- und Mehrlingsgeburten gelten längere Fristen.
  • Das Kinderbetreuungsgeld ersetzt seit 2010 das frühere einkommensabhängige Karenzgeld, das Studierende meist nicht erhalten konnten. Eltern können sich die Zeiten für die Kinderbetreuung teilen und dabei zwischen pauschalen, einkommensunabhängigen sowie einkommensabhängigen Varianten wählen. Für das Studieren mit Kind ist diese Leistung eine der wichtigsten Erleichterungen.
  • Eine Studienbeihilfe können Studierende mit Kind erhalten, die für das Fortsetzen ihres Studiums finanzielle Unterstützung brauchen. Nach der Geburt eines Kindes wird die Studienbeihilfe oft erstmals gewährt oder erhöht – ein entsprechender Antrag lohnt sich also auf alle Fälle. Familienbeihilfe- und Unterhaltszahlungen der eigenen Eltern oder des geschiedenen Ehepartners werden von den Beihilfesätzen abgezogen.
  • Der Sozial- und Kinderfonds der Österreichischen Hochschülerschaft (OEH) unterstützt studierende Eltern in sozialen Notlagen. Der Sozialfonds der OEH hilft Studierenden nach dem Härtefallprinzip. Der Kinderfonds steht studierenden Eltern pro Kind einmal mit finanziellen Zuwendungen, falls sich aus dessen Geburt, Pflege und Erziehung unerwartete Kosten ergeben, die von den Eltern nicht bewältigt werden können. Außerdem gibt es den Kinderbetreuungsfonds der OEH, der studierenden Eltern einen Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten zahlt.

Studieren mit Kind – mit umfangreichen Beratungsangeboten

Daneben gibt es zahlreiche weitere Möglichkeiten für die Unterstützung von Studierenden mit Kind, beispielsweise Steuererleichterungen, Befreiungen von den Studiengebühren oder finanzielle Zuschüsse der Bundesländer.

Die richtigen Ansprechpartner für die Klärung solcher Fragen sind die Stipendienstellen, die Beratungsstellen der Hochschulen sowie die Sozialreferate der OEH. Das österreichische Sozialministerium bietet Eltern, die mit Kind studieren, unter der kostenfreien Nummer 0800-240262 werktags einen telefonischen Beratungsservice an.

Familienbeihilfe
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