Die Studien an österreichischen Fachhochschulen und privaten Universitäten bedürfen zur Qualitätssicherung einer Akkreditierung.

Das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG) und das Bundesgesetz über Privatuniversitäten (PUG) schreiben den Fachhochschulen und privaten Universitäten in Österreich eine Akkreditierung vor. Dabei wird jeder angebotene Studiengang durch unabhängige Experten überprüft.

Vergleichbarkeit der Abschlüsse von staatlichen und privaten Hochschulen

Die Akkreditierung von Studien soll sicherstellen, dass die Abschlüsse von akademischen Einrichtungen in privater Trägerschaft, zu denen auch die Fachhochschulen zählen, gleichwertig gegenüber den Abschlüssen der öffentlichen Hochschulen sind, folglich staatlich anerkannt werden können und auf der Basis der Bologna-Reform auch international vergleichbar sind. Für die staatlichen Universitäten in Österreich ist keine Akkreditierung von Studien vorgesehen, Qualitätsprüfungen erfolgen hier in Form von Audits. Die Betreiber von Fachhochschulen und private Universitäten machen sich dagegen strafbar, wenn sie einen Studiengang mit anerkanntem Abschluss ohne Akkreditierung offerieren.

Im Akkreditierungsverfahren müssen die Hochschulen belegen, dass sie über ausreichend qualifiziertes wissenschaftliches Personal, Forschungsabteilungen, ein vielfältiges Angebot an Studiengängen und finanzielle Sicherheiten verfügen. Studienpläne und Prüfungsordnungen müssen den EU-Standards entsprechen. Außerdem werden die Transparenz und Qualität von Personalauswahlverfahren sowie Entwicklungspläne abgefragt.

Die Akkreditierung von Studien wird in regelmäßigen Intervallen wiederholt

Zuständig für die Akkreditierung von Studien ist seit März 2012 die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria), in der die drei früher eigenständig agierenden Akkreditierungsinstitutionen für das Hochschulwesen in Österreich aufgegangen sind.

Die privaten Hochschulen sind verpflichtet, der AQ Austria zu jedem beliebigen Zeitpunkt Zugang zu ihren Räumlichkeiten und zu allen für die Akkreditierung relevanten Informationen zu gewähren. Das Qualitätssiegel der Agentur dürfen akkreditierte Fachschulen und private Universitäten für ihr Hochschulmarketing verwenden.

Die Akkreditierung von Studien tritt mit der Zustellung des entsprechenden Bescheids in Kraft. In den ersten beiden Akkreditierungsperioden ist sie jeweils für sechs Jahre gültig – danach erfolgt erst nach zwölf Jahren die nächste reguläre Überprüfung. Die AQ Austria hat das Recht, eine Akkreditierung von Studien zu widerrufen, wenn eine Hochschule die Bedingungen dafür über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten nicht mehr erfüllt.

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