INHALTSVERZEICHNIS
Vor allem in sehr beliebten Studiengängen entscheiden in Österreich Auswahlverfahren darüber, welche Bewerber den gewünschten Studienplatz bekommen.
Für die Zulassung zum Studium an einer Universität in Österreich ist normalerweise nur das fristgerechte Einreichen aller Unterlagen sowie ebenfalls fristgerechte die Zahlung des Studienbeitrags nötig. Fachhochschulen haben außerdem das Recht, ihre Studierenden im Rahmen von Bewerbungsgesprächen auszuwählen. Falls in einem Studiengang die Anzahl der Bewerber die Zahl der Studienplätze übersteigt, werden sowohl an Universitäten als auch an Fachhochschulen Auswahlverfahren angewendet.
Auswahlverfahren an Universitäten – welche Fächer sind betroffen?
Auswahlverfahren sind in Österreich aufgrund der großen Zahl von Studieninteressenten vor allem in den folgenden Studiengängen nötig:
- Human-, Zahn- und Tiermedizin
- Pharmazie
- Biologie/Molekularbiologie
- Sozial- und Wirtschaftswissenschaften
- Publizistik
- Psychologie.
Auch für die Zulassung zu allen anderen Fächern kann, falls erforderlich, durch die Hochschulen ein Auswahlverfahren vorgenommen werden.
Gibt es generelle Beschränkungen für die Zulassung zum Studium in Österreich?
Für Universitäten und Fachhochschulen in Österreich gibt es eine allgemeine Quotenregelung, die sicherstellen soll, dass Studieninteressierte mit inländischem Hintergrund gute Chancen haben, auch einen Platz für das gewünschte Studium zu finden: 75 Prozent der Studienplätze sind Bewerbern mit einem österreichischen Reifezeugnis vorbehalten, 20 Prozent werden an Bewerber aus der Europäischen Union vergeben, die in Österreich studieren möchten. Die restlichen fünf Prozent entfallen auf Bewerber, die aus anderen Staaten kommen.
Wie geht das Auswahlverfahren vor sich?
Wie das Auswahlverfahren vor sich geht, können die Universitäten selbst bestimmen. Das übliche Verfahren an den medizinischen und zahnmedizinischen Fakultäten, aber auch in anderen Fachbereichen ist ein Auswahltest. Zu diesem werden alle Bewerber zugelassen, die ihre Studienunterlagen fristgerecht abgegeben und die Online-Registrierung für das Auswahlverfahren vorgenommen haben. Zum Studium zugelassen werden schließlich diejenigen Bewerber, welche die Tests mit den besten Ergebnissen bestanden haben.
Für die Fächergruppen Wirtschaftswissenschaften, Pharmazie, Biologie und Architektur verlangen die Fakultäten als Voraussetzung für die Teilnahme am eigentlichen Auswahltest außerdem das Verfassen eines Motivationsschreibens zur Begründung des Studienwunsches oder die Teilnahme an einem Online-Self-Assessment. In das endgültige Auswahlverfahren gelangen nur Bewerber, die diese Hürden erfolgreich nehmen konnten. Auch für die Vortests verlangen die Hochschulen meist eine Anmeldung via Internet und zum Teil auch die Vorab-Überweisung einer Teilnahmegebühr.
Die Fakultäten erteilen Auskunft über alle Termine und Registrierungsfristen. In der Regel finden sich diese Informationen zusammen mit den elektronischen Registrierungsformularen auch auf dem Internet-Portale der Universitäten.
Zulassung und Auswahlverfahren an Fachhochschulen
An den Fachhochschulen in Österreich gibt es generell nur eine begrenzte Zahl von Studienplätzen, deren Festlegung im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens erfolgt, das jede Fachhochschule durchlaufen muss. Falls nicht alle Bewerber einen Studienplatz erhalten können, sind auch hier Auswahlverfahren vorgeschrieben. Im Gegensatz zu den Universitäten haben die Fachhochschulen jedoch das Recht, aus ihrer Sicht ungeeignete Kandidaten abzulehnen. Wer in Österreich an einer Fachhochschule studieren will, muss – abgesehen von einigen Hochschulen, die auf dieses Prozedere verzichten – seine Eignung und Motivation für das gewählte Studienfach in einem Bewerbungsgespräch beweisen. Zulassungen für berufsbegleitende Studiengänge vergeben einige Fachhochschulen bevorzugt an Bewerber mit einschlägiger Berufserfahrung. Informationen über Kriterien, Fristen und Details des Auswahlverfahrens erhalten Interessenten an der angestrebten Fachhochschule.