Studierende, die in eine finanzielle Notlage geraten, können Unterstützung aus dem Sozial- oder Kinderfonds der Österreichischen Hochschülerschaft erhalten.  

Die Österreichische Hochschülerschaft ist für Studierende die richtige Ansprechpartnerin für viele praktische und soziale Fragen. Mit ihrem Sozialfonds unterstützt sie Studierende mit Behinderungen oder bei akuten finanziellen Schwierigkeiten. Hilfen aus ihrem Kinderfonds oder ihrem Kinderbetreuungsfonds erleichtern das Studium mit Kind gegebenenfalls beträchtlich. Die Österreichische Hochschülerschaft kümmert sich bei Bedarf um die Belange jedes Studierenden in Österreich. Hier ist ein Überblick über ihre verschiedenen Unterstützungsfonds:

  • Der Kinderfonds der Österreichischen Hochschülerschaft springt ein, wenn sich aus der Pflege und Betreuung eines Kindes unerwartete Kosten ergeben, welche die Eltern allein nicht stemmen können. Dies können Kosten für Ärzte, spezielle Therapien, aber auch für die Einrichtung eines Kinderzimmers sein. Diese Unterstützungsleistung ist nach oben nicht gedeckelt, maßgeblich sind die zu erwartenden Mehrausgaben sowie die Bedürftigkeit des Antragstellers. Pro Kind kann sie nur einmal bewilligt werden.
  • Der Kinderbetreuungsfonds der Österreichischem Hochschülerschaft zahlt studierenden Eltern pro Kind und Studienjahr maximal 1.200 Euro als Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Kinderbetreuung in Kinderkrippe oder Kindergarten, in einem Hort, durch eine Tagesmutter oder einen Babysitter übernommen wird. Für viele Eltern – und vor allem viele Mütter – ist diese Unterstützung eine wichtige Voraussetzung dafür, dass sie mit einem Kind kontinuierlich studieren können.
  • Mit ihrem Wohnfonds unterstützt die Österreichische Hochschülerschaft Studierende bei der Finanzierung angemessenen Wohnraums. Der Richtwert dafür ist eine Wohnungs- oder Zimmergröße von 20 Quadratmetern ohne Nebenräume. Die Höhe der Zahlungen richtet sich nach der individuellen Bedürftigkeit des Antragstellers. Die maximale Höhe dieser Förderung liegt bei jährlich 1.000 Euro – bei behinderten Studierenden und Studierenden mit Kind erhöht sie sich auf jährlich 1.200 Euro.
  • Mit ihrem Sozialfonds hilft die Österreichische Hochschülerschaft mit maximal 1.200 Euro pro Jahr Studierenden in sozialen Notlagen nach dem Härtefall-Prinzip.
  • Neben den Sozial- und Kinderfonds unterhält die Österreichische Hochschülerschaft Fonds für Mediation und Psychotherapie. Der Mediationsfonds übernimmt die Kosten für die ersten drei Mediationsstunden zwischen Studierenden und ihren Eltern, die gesetzlich zur finanziellen Unterstützung ihrer studierenden Kindern verpflichtet sind, diese Verpflichtung jedoch nicht erfüllen. Wenn Studierende nachweisbar psychisch so stark belastet sind, dass ihr Studium darunter leidet, bezuschusst die Österreichische Hochschülerschaft eine notwendige Psychotherapie mit bis zu 1.000 Euro, sofern die Krankenkasse ebenfalls einen Teil der Behandlungskosten übernimmt.

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