INHALTSVERZEICHNIS

In Österreich profitieren Studierende mit Kind von einer familienfreundlichen Steuerpolitik und einer ganzen Reihe von steuerlichen Erleichterungen.

Steuerliche Erleichterungen gelten in Österreich für alle Familien, natürlich profitieren auch Eltern davon, die mit einem Kind studieren. In einigen Punkten unterscheiden sich steuerliche Erleichterungen für Familien im Hinblick darauf, ob Mutter oder Vater mit ihrem Kind allein oder in einer Lebensgemeinschaft leben oder ob ein Elternteil Alleinverdiener ist.

Steuerliche Erleichterungen für alle Eltern

Alleinerziehende und Familien profitieren generell von höheren Freibeträgen. Die meisten staatlichen Unterstützungsleistungen – etwa Familienbeihilfe, Studienbeihilfe oder das Kinderbetreuungsgeld – sind steuerlich nicht relevant. Eine Ausnahme bildet lediglich das Wochengeld, das für die Berechnung der Einkommensgrenze für den Alleinverdienerabsetzbetrag herangezogen wird. Eigene Ausgaben für die Kinderbetreuung außer Haus – also die Betreuungskosten abzüglich der Zuschüsse durch die Österreichische Hochschülerschaft oder einen Arbeitgeber – sind bis zu einer Grenze von 2.300 Euro pro Jahr und Kind von der Steuer absetzbar. Wenn Großeltern oder andere Verwandte die Kinderbetreuung übernehmen, wird auf die hierdurch entstehenden Kosten ebenfalls ein Freibetrag gewährt.

Eltern, die einen Anspruch auf Familienbeihilfe haben – in Österreich dürften die so gute wie alle Personen sein, die mit einem Kind studieren – haben auch Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag, dessen Auszahlung ohne besonderen Antrag zusammen mit der Familienbeihilfe erfolgt. Neben dem Kinderabsetzbetrag gilt für jedes Kind ein steuerlicher Freibetrag, der nicht auf das steuerpflichtige Jahreseinkommen angerechnet wird. Besondere Belastungen können natürlich auch Eltern, die studieren, als steuerfreie Sonderausgaben geltend machen.

Steuerliche Erleichterungen für Alleinerziehende

In Österreich gibt es etwa 112.500 Alleinerziehende, die meisten davon sind Frauen. Viele alleinerziehende Mütter entscheiden sich trotzdem für ein Studium und absolvieren es erfolgreich.

Als alleinerziehend gelten alle, die nicht länger als sechs Monate im Jahr mit einem Partner in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft zusammenleben. Voraussetzung ist außerdem, dass Alleinerziehende im laufenden Kalenderjahr für ihr Kind mindestens sechs Monate lang den Kinderabsetzbetrag erhalten haben. Zusätzlich gilt für sie ein Alleinerzieherabsetzbetrag, der sich bei einem Kind derzeit auf knapp 500 Euro beläuft und sich mit jedem weiteren Kind erhöht. Wichtig für Alleinerziehende, die studieren: Den Anspruch darauf können auch Personen geltend machen, die keine Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis haben. Außerdem gibt es für Alleinerziehende keine fixe Obergrenze für die steuerliche Absetzbarkeit von Betreuungskosten.

Steuerliche Erleichterungen für Alleinverdiener

Von den steuerlichen Erleichterungen für Alleinverdiener profitieren Familien mit Kind, in denen ein Elternteil ein Studium absolviert und der andere Partner bereits im Arbeitsleben steht. Neben dem Kinderabsetzbetrag und anderen familienrelevanten Freibeträgen gilt hier ein Alleinverdienerabsetzbetrag in gleicher Höhe wie der Absetzbetrag für Alleinerzieher. Um diese steuerliche Förderung zu erhalten, muss das Paar für mehr als sechs Monate im Jahr in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft zusammenleben und mindestens ein Kind haben, für das seit mehr als sechs Monaten ein Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag besteht. Der studierende Partner kann bis zu 6.000 Euro im Jahr hinzuverdienen, ohne dass der Alleinverdienerstatus des anderen Elternteils erlischt.

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