Wer seine Schullaufbahn ohne Matura abgeschlossen hat, kann in Österreich auch nach dem Ablegen der Studienberechtigungsprüfung (SBP) studieren.

Anders als die Berufsreifeprüfung (Berufs-Matura) ist die Studienberechtigungsprüfung keine vollwertige Matura. Sie berechtigt lediglich zum Studium bestimmter Fächer. Über die Zulassung zur Prüfung entscheiden die Hochschulen in eigener Regie. Ein Wechsel des Studienfaches kann danach nur nach einer erneuten Studienberechtigungsprüfung für das gewünschte Fach erfolgen. Studieninteressierte, die sich in der Vorbereitungsphase auf die Studienberechtigungsprüfung befinden, können in dieser Zeit bereits Kurse im angestrebten Studiengang besuchen, was auch der Vorbereitung auf die zum Teil fachspezifische Prüfung dient. In der Regel ist es möglich, nach dem Absolvieren der Studienberechtigungsprüfungen auch die Prüfungen für die bereits besuchten Kurse abzulegen. Die Möglichkeit einer Studienberechtigungsprüfung steht Studieninteressierten ohne Matura an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen oder Kollegs offen. Daneben berechtigt sie zum Ablegen der Pharmareferentenprüfung, des Psychotherapeutischen Propädeutikums sowie zum Besuch der Hebammenakademie.

Wer kann zur Studienberechtigungsprüfung zugelassen werden?

Für die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung ist ein entsprechender Antrag nötig, der direkt bei der angestrebten Hochschule gestellt wird. Die Voraussetzungen für eine Zulassung zu dieser Prüfung sind:

  • Mindestalter: 20 Jahre (für Pädagogische Hochschulen und Kollegs: Mindestalter 20 Jahre, falls bereits vier Jahre Berufserfahrung gegeben sind, ansonsten 22 Jahre)
  • Österreichische oder EWR-Staatsbürgerschaft
  • Studienfachbezogene Vorbildung, die in einem beruflichen oder außerberuflichen Kontext erworben werden kann.

Was wird geprüft?

Über die Prüfungsinhalte können die Hochschulen ebenfalls autonom entscheiden, sie werden durch das Rektorat per Verordnung festgelegt. Der allgemeine Ablauf der Studienberechtigungsprüfung ist jedoch bei allen Bildungseinrichtungen gleich. Die Kandidaten müssen fünf Teilprüfungen absolvieren:

  • Einen vierstündigen Aufsatz zu einem allgemeinen Thema
  • Je nach Studienfach ein bis drei gesetzlich vorgeschriebene Pflichtfächer – geprüft werden studienfachrelevante Themen
  • Ein bis drei Wahlfächer, die ebenfalls auf das angestrebte Studium bezogen sind
  • Die Hochschulen legen fest, ob sie sich in ihren Prüfungsvorgaben stärker auf die Pflicht- oder die Wahlfächer fokussieren. Wer eine Teilprüfung im ersten Anlauf nicht besteht, kann sie maximal zwei Mal wiederholen. Bereits absolvierte Ausbildungen und Kurse können auf die Studienberechtigungsprüfung angerechnet werden – die Entscheidung darüber wird bei der Anmeldung zur Prüfung durch die jeweilige Hochschule getroffen.

Wie erfolgt die Vorbereitung auf die Prüfung?

Je nach Vorbildung und gewünschtem Studium dauert die Vorbereitung auf die Studienberechtigungsprüfung zwei bis drei Semester dauern. Vorbereitungskurse werden von den Universitäten und von anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung – den Volkshochschulen, Berufs- und Wirtschaftsförderungsinstituten sowie den WIFI-Fachakademien – angeboten. Die Prüfungsvorbereitung kann im Direkt- oder Fernstudium erfolgen.

Die Regelungen für den Prüfungsort richten sich nach der Vorbereitung auf die Prüfung. Kandidaten, die sich für einen Vorbereitungskurs entschieden haben, müssen mindestens eine Prüfung an der Hochschule, an der sie sich beworben haben, absolvieren. Die restlichen vier Prüfungen können an der Bildungseinrichtung abgelegt werden, an der die Vorbereitungskurse besucht werden. Falls die Vorbereitung im Selbststudium erfolgt, müssen alle Teilprüfungen von der Hochschule abgenommen werden, an der der Bewerber später auch studieren will.

Kosten und Förderungsmöglichkeiten für die Studienreifeprüfung

Für die Studienberechtigung fallen Kosten an, die zwischen den einzelnen Hochschulen variieren. Auch die Vorbereitungskurse sind kostenpflichtig, die Ausgaben dafür hängen von den Instituten und der Intensität der Prüfungsvorbereitung an. Für Vorbereitungskurse in allen Teilfächern fallen im Durchschnitt Kosten von etwa 1.000 Euro an.

In der Vorbereitungsphase auf die Studienberechtigungsprüfung können die Bewerber für maximal ein Jahr Studienbeihilfe oder ein Selbsterhaltungsstipendium erhalten. Die zweite Möglichkeit steht Bewerbern offen, die nicht älter als 29 Jahre sind, sich vor der Antragstellung für vier Jahre „selbst erhalten“ und aus eigener Arbeit ein jährliches Bruttoeinkommen von mindestens 7.272 Euro (abzüglich von Sozialabgaben) erzielen konnten. Bei einer Berufstätigkeit von fünf bis maximal neun Jahren erhöht sich die Altersgrenze jeweils um ein Jahr. Das Selbsterhaltungsstipendium kann in diesem Rahmen später auch im Studium bezogen werden. Präsenz- oder Zivildienstzeiten werden auf die Anspruchsvoraussetzungen angerechnet.

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