INHALTSVERZEICHNIS
Die Zulassungshürden für ein Hochschulstudium in Österreich sind niedrig. Zwischen Universitäten und Fachhochschulen gibt es jedoch Unterschiede.
Die wichtigste Voraussetzung für die Zulassung zum Studium in Österreich ist im Regelfall die Matura – also das Reifezeugnis einer höheren Schule. Auch für das Studieren ohne die klassische Matura gibt es jedoch mehrere verschiedene Möglichkeiten. Besonders einfach ist eine Zulassung zum Studium an den staatlichen Universitäten – einmal abgesehen von Studiengängen, für die ein Auswahlverfahren oder eine Eignungsprüfung vorgesehen sind, garantieren sie die freie Wahl des Studienfaches. Einen Numerus Clausus gibt es an staatlichen Universitäten in Österreich nicht. Die Fachhochschulen besitzen grundsätzlich das Recht, ihre Studierenden in einem Bewerbungsverfahren auszuwählen.
Unterschiedliche Wege zum Hochschulstudium
Wer seine Schullaufbahn mit der Matura abgeschlossen hat, wendet sich für die Zulassung zum Studium einfach an die akademische Bildungseinrichtung seiner Wahl. Allen anderen Studieninteressenten stehen drei weitere Möglichkeiten offen:
- Die Berufsreifeprüfung ist eine vollwertige Matura, die zum Studium beliebiger Fächer an allen Hochschulen in Österreich und der EU berechtigt.
- Die Studienberechtigungsprüfung erlaubt das Studieren ausgewählter Fächer, die dem jeweiligen beruflichen Hintergrund entsprechen.
- Ein Fernstudium an der Johannes-Kepler-Universität in Linz steht Interessenten mit abgeschlossener Berufsausbildung auch ohne Berufs-Matura oder Studienberechtigungsprüfung offen.
Zulassung an staatlichen Universitäten – persönlich und innerhalb strikter Fristen
Die Zulassung an einer staatlichen Universität in Österreich bezeichnet den formalen Beginn des Studiums. Dafür ist das persönliche Erscheinen in den Studienabteilungen der Universitäten innerhalb der dafür festgelegten Fristen nötig. Zu diesem Termin werden der Antrag auf die Zulassung im gewünschten Studienfach sowie die erforderlichen Dokumente abgegeben sowie eventuell fällige Studiengebühren und der Beitrag zur Österreichischen Hochschülerschaft bezahlt. Zuvor kann – ebenfalls innerhalb bestimmter Fristen – eine elektronische Vorregistrierung erfolgen, die den Präsenz-Termin jedoch nicht ersetzt. Die Nachfristen ermöglichen eine verspätete Abgabe der Zulassungsunterlagen, falls dafür ein anerkannter Grund besteht. Die Bearbeitung des Zulassungsantrags kann bis zu drei Monaten betragen. Prinzipiell ist der Verlauf des Zulassungsverfahrens bei Bachelor-, Master- und PhD-Studiengängen gleich. Für Studierende aus Nicht-EU-Ländern gelten einige spezielle Regelungen, die sich ebenso wie die allgemeinen Fristen und Zulassungsvoraussetzungen auf den Internetportalen der Universitäten ausführlich recherchieren lassen.
Auswahltests zur Feststellung der Studieneignung oder wegen hoher Bewerberzahlen
Aufgrund besonderer Voraussetzungen für einen Studiengang – beispielsweise in künstlerischen Fächern – oder hoher Bewerberzahlen können für bestimmte Studiengänge Eignungsprüfungen erfolgen. Wenn es bei den Auswahlverfahren nicht um die Feststellung einer grundsätzlichen Studieneignung geht, finden sie nur statt, wenn die Anzahl der Bewerber die Zahl der vorhandenen Studienplätze übersteigt.
Fachhochschulen können formale Bewerbungsverfahren etablieren
Vom Grundsatz her gilt diese Vorgabe für Auswahltests auch für die Zulassung zum Studium an Fachhochschulen – ein Auswahlverfahren muss nur dann erfolgen, wenn die Bewerberzahlen höher sind als die Zahl der Studienplätze. Anders als die staatlichen Universitäten können die Fachhochschulen jedoch formale Bewerbungsverfahren etablieren und haben grundsätzlich das Recht, aus ihrer Perspektive ungeeignete Bewerber abzulehnen.
Welche Studiengebühren gibt es in Österreich?
An den staatlichen Universitäten zahlen Studierende pro Semester einen Beitrag zur Österreichischen Hochschülerschaft in Höhe von derzeit 18,50 Euro, mit dem eine Unfall- und Haftpflichtversicherung verbunden ist. Studiengebühren in Höhe von 363,36 Euro pro Semester werden fällig, wenn Studierende aus einem Drittstaat kommen, dem Österreich nicht dieselben Rechte wie Inländern und EU/EWR-Staatsbürgern gewährt. Die Fachhochschulen können über die Erhebung von Semestergebühren von maximal 363,36 Euro frei entscheiden.