Das Universitätsgesetz sieht keinen Rechtsschutz gegen die Beurteilung einer Diplomarbeit vor. Lediglich bei Prüfungen kann – wenn bei der Durchführung schwere Mängel aufgetreten sind – eine negative Beurteilung vor Gericht bekämpft werden.
Hintergrund: Ein Student der Universität für Bodenkultur erhob Beschwerde gegen die negative Beurteilung seiner Diplomarbeit, blieb damit aber auch vor dem Verwaltungsgerichtshof erfolglos. Der Verwaltungsgerichtshof verwies darauf, dass der Gesetzgeber nur eine Kontrolle der Beurteilung von Prüfungen im Hinblick auf „Exzesse“ ermöglichen wollte, nicht aber auch eine Kontrolle der Beurteilung wissenschaftlicher Arbeiten. „Planwidrige Gesetzeslücken“, die es zu schließen gelte, liegen demnach nicht vor.
Aus dem Urteil: Für eine Beschwerde gegen die Beurteilung einer wissenschaftlichen Arbeit (Diplomarbeit, Masterarbeit, Dissertation) bestehe somit keine Rechtsgrundlage.