Am 15. Dezember endet die Antragsfrist für die Studienbeihilfe für das Wintersemester 2013/14. Studierende, die einen Erstantrag stellen, sollten bis 15. Dezember bei der Stipendienstelle Wien ihren Antrag einbringen damit rückwirkend ab Oktober 2013 gegebenenfalls Studienbeihilfe ausbezahlt wird.
Sollten bis zum 15. Dezember noch nicht alle Beilagen (z.B. Einkommenssteuerbescheid eines Elternteils) bereit liegen, trotzdem das Antragsformular abschicken. Die Stipendienstelle meldet sich bei dir um eventuell fehlende Dokumente nachträglich einzuholen.
Neuerungen in der Familienbeihilfe
Seit diesem Jahr gibt es auch einige Neurungen bei der Familienbeihilfe: Ab September 2013 können Studierende die Direktauszahlung der Familienbeihilfe (mit Bestätigung der Anspruchsberechtigten, der Eltern) beim Finanzamt beantragen.
Bei Bezug der Familienbeihilfe gilt eine Einkommensgrenze von 10.000 Euro pro Kalenderjahr. Wurde sie überschritten, musste bisher die Familienbeihilfe für das gesamte Kalenderjahr zurückbezahlt werden. Ab sofort betrifft eine Rückzahlung nur jenen Teil, um den das Einkommen zu hoch ist. Somit muss künftig nicht mehr die gesamte Familienbeihilfe zurückbezahlt werden, sondern nur noch jener Betrag, um den die Einkommensgrenze überschritten wurde. Diese Regelung gilt erstmals für das Einkommen im Jahr 2013!
Weitere Fragen beantwortet das Sozialreferat ÖH Uni Wien.