INHALTSVERZEICHNIS

Du willst im Wintersemester erstmals an der Universität Wien studieren? Wir haben hier für die eine Checkliste zur Studienvorbereitung und allen bürokratischen Hürden zusammengestellt. (Das Prozedere ist übrigens an allen öffentlichen Universitäten einheitlich gestaltet; die Uni Wien dient lediglich als Beispiel) Die allgemeine Zulassungsfrist läuft einheitlich bis 5. September.

Vor der Ankunft:
– Studienrichtung und Universität auswählen! Die Infos über die verschiedenen Studienrichtungen und Studiendauer findest du auf den Internetseiten der Universitäten. Achtung: Fristen bei Studien mit Aufnahmeverfahren!
– Zulassungsansuchen stellen (Bewerbung um einen Studienplatz an der Universität). Formulare bekommst du direkt von der Studien- und Prüfungsabteilung der Universität oder via Internet. Bei Bedarf solltest du die benötigten Dokumente übersetzen und beglaubigen lassen.
– Ansuchen um eine Aufenthaltsbewilligung für Studierende aus einem nicht-EU-/EWR-Land. Nachdem du eine Zulassung von der Universität bekommen hast, darfst du dich (bei der österreichischen Vertretungsbehörde in deinem Land) für eine Einreiseberechtigung bewerben. Bitte beachte auch die anderen Voraussetzungen, die neben einer Zulassung von der Behörde verlangt werden.

Man unterscheidet dabei drei Arten der Zulassung:
1. mit EU-/EWR-Reifezeugnis
2. mit nicht-EU-/EWR-Reifezeugnis
3. Studien mit Aufnahmeverfahren

Zulassung mit einem Reifezeugnis aus einem EU-/EWR-Land

Bewerberinnen und Bewerber mit einem Reifezeugnis aus einem EU-/EWR-Land (auch Österreich) können die Zulassung zum Studium innerhalb der vorgesehenen Zulassungsfristen beantragen.

Wie und wann kann die Zulassung beantragt werden?

Die notwendigen Schritte sind:
– Erstanmeldung Online (Passwort nicht vergessen!)
– Persönliche Vorlage der Unterlagen im Referat Studienzulassung
– Bezahlung des Studien-/ÖH-Beitrages
– Die Erstanmeldung muss innerhalb der Zulassungsfrist im Internet erfolgen, damit die Zulassung abgeschlossen werden kann!

Welche Dokumente müssen vorgelegt werden?

Nach der Erstanmeldung Online meldest du dich persönlich mit folgenden Unterlagen im Referat Studienzulassung an:
– gültiges Reisedokument oder den Staatsbürgerschaftsnachweis in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis
– Reifezeugnis (plus Jahresabschlusszeugnis) bzw. den Nachweis der Studienberechtigung in notariell beglaubigter Kopie oder Original
– Nachweis der Deutschkenntnisse auf B2/2 Niveau
– Nachweis allfälliger Zusatz- und Eignungsprüfungen
– Sozialversicherungsnummer (E-Card), wenn du in Österreich versichert bist
– Abgangsbescheinigung (wenn du für das beabsichtigte Studium bereits an einer anderen österreichischen Uni zugelassen warst)
– gegebenenfalls die Urkunde über eine etwaige Namensänderung
– Passfoto für den Studierendenausweis

Für den Abschluss des Zulassungsverfahrens und den Erhalt der Studienunterlagen muss der Studien- bzw. ÖH-Beitrag eingezahlt werden. EU-/EWR-BürgerInnen sind während der Mindeststudiendauer + zwei Toleranzsemester vom Studienbeitrag (nicht aber ÖH-Beitrag!) befreit. Der ÖH-Beitrag inkl. Versicherung beträgt derzeit 18 Euro pro Semester. Der Beitrag kann sofort bei der Zulassung zu einem Studium mit Bankomatkarte entrichtet werden. Das hat den Vorteil, dass du sofort zugelassen bist und das Semesteretikett am Schalter ausgedruckt wird. Damit ist der Studierendenausweis sofort gültig. Wird der Studien- bzw. ÖH-Beitrag mittels EPS, Online-Banking oder Zahlschein bezahlt, kann es zwischen 2-10 Werktage dauern, bis der Beitrag im UNIVISonline unter „Studien-/ÖH-Beitrag“ bei den Kontoinformationen als bezahlt aufscheint. Das Semesteretikett wird per Post zugeschickt; Studienblatt und Studienbestätigungen können bei den SB-Terminals bzw. zu Hause über das UNIVISonline selbst ausgedruckt werden.

Zulassung mit einem Reifezeugnis aus einem nicht-EU-/EWR-Land

Bewerberinnen und Bewerber mit einem Reifezeugnis und einer Staatsbürgerschaft aus einem Land, das nicht Mitglied der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ist, müssen den Antrag auf Zulassung innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist per Post schicken.

Wie und wann kann die Zulassung beantragt werden?

Folgende Schritte sind für den Antrag auf Zulassung nötig:
– Erstanmeldung Online (Passwort nicht vergessen!)
– Ausdruck und Ausfüllen des Antragsformulars
– Schicken/Einreichen des unterschriebenen Antragsformulars und der vorgeschriebenen Dokumente

Damit der Antrag auf Zulassung bearbeitet werden kann, müssen folgende Unterlagen mit der Post (nicht per E-Mail, nicht per Fax!) an das Referat Studienzulassung geschickt werden
– Antragsformular
– gleichwertiges Reifezeugnis in notariell beglaubigter Kopie oder Original
– zusätzlich eine Kopie des Reifezeugnisses
– Nachweis der besonderen Universitätsreife in notariell beglaubigter Kopie oder Originals
– Nachweis der Deutschkenntnisse auf B2/2 Niveau
– Kopie des Reisepasses

Für Dokumente, die nicht in Österreich ausgestellt wurden, gibt es Beglaubigungsvorschriften. Alle Unterlagen, die nicht im Original in englischer oder deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen amtlich übersetzt werden. Lass Übersetzungen immer erst nach einer etwaigen Beglaubigung durchführen! Die Unterlagen müssen innerhalb der besonderen Zulassungsfrist geschickt werden: für das Wintersemester bis 5. September; für das Sommersemester bis 5. Februar. Die Bearbeitung kann 10-12 Wochen in Anspruch nehmen!

Wie wirst du zum Studium zugelassen?

Nachdem die Unterlagen im Referat Studienzulassung eingetroffen sind, werden sie überprüft. Ist der Antrag vollständig und fristgerecht eingetroffen, erhälst du per E-Mail einen Zulassungsbescheid der Universität. Negative Bescheide werden an die in der Erstanmeldung Online angegebene Postanschrift gesendet.

Mit dem positiven Zulassungsbescheid kann, wenn nötig, in der österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat) des Heimatlandes eine Aufenthaltsbewilligung beantragt werden. In Wien angekommen, musst du dich persönlich im Referat Studienzulassung anmelden.

Folgende Unterlagen sind dabei nötig:
– Zulassungsbescheid
– gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) oder Staatsbürgerschaftsnachweis in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis
– Passfoto für den Studierendenausweis

Wenn ein Vorstudienlehrgang besucht werden muss, erhälst du im Referat Studienzulassung den Zahlschein für den Kursbeitrag. Der Studien- bzw. ÖH-Beitrag für Bewerberinnen und Bewerber aus einem nicht-EU-/EWR-Land beträgt 744,72 Euro pro Semester.

Wenn du den Nachweis zur Gleichstellung mit EU-/EWR-BürgerInnen erbringen kannst, bist du vom Studienbeitrag befreit.
Folgende Studierende können den Nachweis einbringen:
– Studierende, denen in Österreich aufgrund eines völkerrechtlichen Vertrages dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren sind, z.B. Konventionsflüchtlinge
– Studierende mit Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EG“
– nicht-EU/EWR-BürgerInnen mit anderen Aufenthaltstiteln (Achtung: bei Aufenthaltsbewilligung Studierende ist die Gleichstellung und damit eine Befreiung nicht möglich!)
– Studierende, die in die Personengruppenverordnung fallen (Achtung: bei Selbstversicherung in Österreich ist eine Gleichstellung und damit eine Befreiung nicht möglich!)

Studien mit Aufnahmeverfahren

Aufgrund der Änderung des Universitätsgesetzes 2002 führt die Universität Wien in einigen Studien Aufnahmeverfahren ein. Diese Neuregelung tritt mit Wintersemester 2013/14 in Kraft. Aufnahmeverfahren werden nur dann durchgeführt, wenn die Zahl der Studienwerber die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze übersteigt. Einen Überblick aller Studien mit Aufnahmeverfahren an allen Universitäten findest du hier.

Das Aufnahmeverfahren findet nur einmal jährlich im Vorfeld des jeweiligen Wintersemesters statt und gilt pro Studienjahr. Bei Lehramtsstudien finden keine Aufnahmeverfahren statt!

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